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Verfügen Sie über eine Zusatzversicherung der Komplementärmedizin (VVG)? Super, dann rechnet Ihre Krankenkasse meine Behandlungen zu deren Bedingungen ab.

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang meine Behandlung von Ihrer Zusatzversicherung vergütet wird.

Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls hier:

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